Brauchtumsfeuer, Anzeige

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Frau Lena Warnecke
Ordnungsamt, Gewerbe, Gaststätten, Friedhofsverwaltung, Brandschutz, StandesamtTelefon: 05572 9369-12
Telefax: 05572 9369-91
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Osterfeuer oder sonstige Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und dürfen nicht zum Zwecke des Verbrennens pflanzlicher Abfälle veranstaltet werden.

Für Ihr geplantes Brauchtumsfeuer nutzen Sie bitte en Vordruck „Antrag zum Abbrennen eines öffentlichen Brauchtumsfeuers“, den Sie spätestens vier Wochen vorher an das Ordnungsamt des Fleckens Bodenfelde richten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist dem Flecken Bodenfelde spätestens 4 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen