Osterfeuer oder sonstige Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und dürfen nicht zum Zwecke des Verbrennens pflanzlicher Abfälle veranstaltet werden.
Für Ihr geplantes Brauchtumsfeuer nutzen Sie bitte en Vordruck „Antrag zum Abbrennen eines öffentlichen Brauchtumsfeuers“, den Sie spätestens vier Wochen vorher an das Ordnungsamt des Fleckens Bodenfelde richten.
