Bei im Ausland geborenen Beteiligten mit deutscher Staatsbürgerschaft ist der Einzelfall zu prüfen. Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein.
Die beabsichtigte Eheschließung muss angemeldet sein.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.