Nach einer erfolgten Mahnung kommt eine Forderung in die Vollstreckung. Mit der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens entstehen weitere Kosten für den Schuldner. Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde (Gemeindekasse) sind z. B.:
•Besuch durch den Vollstreckungsbeamten
•Türöffnung und Wohnungsdurchsuchung (mit Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes)
•Lohnpfändung
•Kontopfändung
•Zwangsversteigerung
Die Gemeindekasse Bodenfelde ist auch für die Vollstreckung von Forderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe im Gemeindegebiet zuständig.