In der Gemeindeverwaltung gehen vermehrt Anfragen zur Mittagsruhe zwischen 12:00 Uhr und 14:30 Uhr ein.
Wir weisen darauf hin, dass eine kommunale Regelung zur Mittagsruhe in diesem Zeitraum nicht besteht.
Maßgeblich sind die Bestimmungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV). Danach dürfen Geräte und Maschinen in Wohngebieten grundsätzlich im Freien in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden.
Für bestimmte, besonders lärmintensive Geräte und Maschinen gelten jedoch weitergehende Einschränkungen. Dies betrifft die in den Nummern 02, 24, 34 und 35 des Anhangs zur 32. BImSchV genannten Geräte, soweit diese nicht die vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen. Diese dürfen in Wohngebieten nicht betrieben werden:
- von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr,
- von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie
- von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Unabhängig davon ist der Betrieb der genannten Geräte und Maschinen in Wohngebieten in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr grundsätzlich untersagt.
Die Gemeindeverwaltung bittet dennoch um gegenseitige Rücksichtnahme und ein nachbarschaftliches Miteinander, um vermeidbare Lärmbelästigungen zu reduzieren.
Als Link dazu bitten die Verordnung einfügen: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html
Und diesen Anhang

