Für den Regionalausschuss Nord (LK Göttingen, LK Northeim und LK Werra-Meißner) können bis zum 31.12.2026 keine Förderanträge von Privatpersonen/Gewerbetreibenden genehmigt werden.
Förderanträge von Vereinen, die in den genannten Landkreisen ansässig sind, können weiterhin eingereicht und genehmigt werden.
Ab dem 01.01.2027 können auch Privatpersonen/Gewerbetreibende wieder Förderanträge bei der EKM einreichen
Hinweis für Antragstellende im Regionalausschuss Nord
Hinweis für Antragstellende im Regionalausschuss Nord
Meldung vom 05.05.2026Letzte Aktualisierung: 02.07.2026
