Aufgrund wiederholter Hinweise aus der Bevölkerung sowie festgestellter Verunreinigungen durch Hunde- und Pferdekot weist der Flecken Bodenfelde auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen hin. Nach der Straßenreinigungsverordnung sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze sauber zu halten, Verunreinigungen durch Tiere sind daher unverzüglich zu beseitigen. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies trägt maßgeblich zu einem sauberen, sicheren und angenehmen Ortsbild für alle Bürgerinnen und Bürger bei.
Einhaltung der Straßenreinigungsverordnung: Verpflichtung zur Beseitigung tierischer Verunreinigungen
Einhaltung der Straßenreinigungsverordnung: Verpflichtung zur Beseitigung tierischer Verunreinigungen
Meldung vom 20.04.2026Letzte Aktualisierung: 02.07.2026
