Das Ablegen von Grabschmuck und Bepflanzung in den Bereichen der Rasenreihengräber ist entsprechend der Friedhofssatzung des Fleckens Bodenfelde grundsätzlich untersagt.
Bereits durch Mitteilung in der 13. Kalenderwoche wurde darauf hingewiesen, dass sämtlicher Grabschmuck von den Rasenreihengräbern (Erd- und Urnenbestattungen) auf den gemeindlichen Friedhöfen bis zum 31.03.2026 zu entfernen ist.
Da dieser Aufforderung bislang nicht vollständig nachgekommen wurde, weist der Flecken Bodenfelde erneut darauf hin, dass noch vorhandener Grabschmuck, der die anstehenden Mäh- und Pflegearbeiten behindert, entfernt und entsorgt wird.
Wir bitten um Verständnis, dass im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Pflege der Rasenflächen keine weiteren Ausnahmen gemacht werden können.
Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
