FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER A UND B UND DER HUNDESTEUER FÜR DAS KALENDERJAHR 2023 DES FLECKENS BODENFELDE
Die durch Beschluss des Rates des Fleckens Bodenfelde vom 20. Dezember 2018 festgesetzten und seit 1. Januar 2019 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A in Höhe von 535 % und für die Grundsteuer B in Höhe von 545 % bleiben unverändert. Es wird daher unter bestimmten Voraussetzungen davon abgesehen, Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2023 zu erteilen.
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (Bundesgesetzblatt I, Seite 965) wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 für alle diejenigen Steuerobjekte festgesetzt, deren Bemessungsgrundlagen (Steuermessbeträge) sich gegenüber dem letzten Grundsteuerbescheid nicht geändert haben und für die bisher eine individuelle Grundsteuerfestsetzung erfolgte.
Die Grundsteuer 2023 wird in Höhe der für das Kalenderjahr 2023 festgesetzten Vierteljahresbeträge jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Kleinbeträge bis zu 15,00 Euro werden am 15. August 2023 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 Euro am 15. Februar 2023 und am 15. August 2023 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 1. Juli 2023 fällig. Bei Änderung der Bemessungsgrundlagen im Lauf des Jahres werden Änderungsbescheide erteilt.
Auch bei der Hundesteuer ist nach Neufassung der Hundesteuersatzung durch den Rat am
10. Dezember 2020 gegenüber dem Jahr 2023 keine Veränderung eingetreten, es gelten weiterhin folgende Steuersätze:
für den ersten Hund 60,00 EUR
für den zweiten Hund 120,00 EUR
für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
für jeden gefährlichen Hund 660,00 EUR
Die festgesetzte Hundesteuer wird am 01.07.2023 fällig.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid über Grundsteuer A, Grundsteuer B und/oder Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 zugegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen in Göttingen erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung.
Bodenfelde, den 21.01.2023
Flecken Bodenfelde
Der Bürgermeister
gez. Wucherpfennig