Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung zur 4. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Solling" im Landkreis Northeim
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung zur 4. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Solling“ im Landkreis Northeim ______________________________________________________________
Im Bereich der Gemarkungen Nienover und Wahmbeck wird beabsichtigt, Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Solling“ zu entlassen und in das Landschaftsschutzgebiet neu aufzunehmen. Dies hat eine Änderung der bestehenden Verordnung zur Folge.
Die entsprechende Fläche ist auf der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 125.000 bzw. auf 14 Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt.
Der Entwurf der Verordnung wird nebst Begründung gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Zeit vom 25.08.15 bis 24.09.15 im Verwaltungsgebäude des Fleckens Bodenfelde, Bauamt, Zimmer 21, Amelither Str. 23, 37194 Bodenfelde während der Dienststunden
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen beim Flecken Bodenfelde Amelither Str. 23, 37194 Bodenfelde oder beim Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, Zimmer 156, 37154 Northeim, eingereicht bzw. vorgebracht werden.
Bodenfelde, den 17.08.15 gez. von Pietrowski Bürgermeister
Flecken Bodenfelde
erstellt am 17.08.2015
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