Feueranmeldung

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Frau Lena Warnecke
Ordnungsamt, Gewerbe, Gaststätten, Friedhofsverwaltung, Brandschutz, StandesamtTelefon: 05572 9369-12
Telefax: 05572 9369-91
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Entzünden eines Feuers, außerhalb der dafür eingerichteten öffentlichen Feuerstellen, bedarf der Erlaubnis des Fleckens Bodenfelde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Anmeldung eines offenen Feuers muss spätestens drei Tage vorher erfolgen. 

Ein Antrag auf Genehmigung eines erlaubnispflichtigen Feuers muss spätestens drei Tage vorher gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wird ein Feuer bei der zuständigen Leitstelle gemeldet und rückt daraufhin die Feuerwehr des Flecken Bodenfelde aus, so führt dies zur Abrechnung des Feuerwehreinsatzes nach der Kosten- und Gebührensatzung des Flecken Bodenfelde, sofern das Feuer nicht vorher beim Ordnungsamt angemeldet wurde.