Eheschließung Vollzug

Ansprechpartner/in
Flecken Bodenfelde
Amelither Str. 23
37194 Bodenfelde
Telefon: 05572 9369-0
Telefax: 05572 9369-91
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bo­den­fel­de.de
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:

  • Vollzug mit ausländischem Partner
  • Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
  • Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

Bemerkungen

Das Standesamt Bodenfelde bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, Ihre Hochzeit unvergesslich zu machen: von einer romantischen standesamtlichen Trauung im ehemaligen Jagdschloss Nienover bis hin zur Heirat im Heimatmuseum Bodenfelde. Die Nutzung dieser Trauzimmer sind gebührenpflichtig.

Die Eheschließung im Trauzimmer des Verwaltungsgebäudes ist Barriere- und gebührenfrei.

Trauungen sind während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie an einem Samstag im Monat bis 12.00 Uhr möglich