Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 13.07.2010 die Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2011 beschlossen.
Danach finden die allgemeinen Neuwahlen der Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen sowie der Kreistagsabgeordneten und der Regionsabgeordneten am
11. September 2011
statt. Gleichzeitig werden die Stadtbezirksräte und die Ortsräte gewählt.
Die Wahlzeit ist gesetzlich auf die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter
Bürgermeisterwahl
Gemeinderatswahl
Ortsratswahlen und
Kreistagswahl
Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen, eine interessante Kurzinformation über die wesentlichen Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems des Niedersächsischen Landeswahlleiters